Die EU wird ukrainische elektronische Signaturen und Stempel ab 2027 anerkennen.

Die EU wird ukrainische elektronische Signaturen und Stempel ab 2027 anerkennen
Die EU wird ukrainische elektronische Signaturen und Stempel ab 2027 anerkennen
Die Ukraine und die Europäische Union haben ihren gemeinsamen Arbeitsplan im Bereich der elektronischen Identifizierung und vertrauenswürdigen Dienste aktualisiert. Unter der Voraussetzung, dass dieser Plan erfolgreich umgesetzt wird, wird die EU ab 2027 alle ukrainischen elektronischen Signaturen und Stempel anerkennen. Dies berichtet 'Głavkom' unter Berufung auf das Ministerium für digitale Informationen der Ukraine.
'Im nächsten Jahr wird die EU bestimmte ukrainische elektronische Signaturen, Stempel und andere vertrauenswürdige Dienste anerkennen, und ab 2027 werden alle ukrainischen Mittel der elektronischen Identifizierung automatisch in der EU anerkannt', heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.

Die Ukraine und die EU haben ihren gemeinsamen Arbeitsplan im Bereich der elektronischen Identifizierung und vertrauenswürdigen Dienste aktualisiert. Bei erfolgreicher Umsetzung des Plans werden ab 2027 alle ukrainischen elektronischen Signaturen und Stempel von der EU anerkannt. Dies meldete das Ministerium für digitale Informationen der Ukraine.

Nach Angaben des Ministeriums wird die EU im nächsten Jahr bestimmte ukrainische elektronische Signaturen, Stempel und andere vertrauenswürdige Dienste anerkennen, und ab 2027 alle ukrainischen Mittel der elektronischen Identifizierung. Dies ermöglicht Ukrainern die ungehinderte Nutzung ukrainischer elektronischer Signaturen zur Unterzeichnung von Dokumenten, zur Nutzung europäischer Online-Dienste und zur Durchführung von Geschäften in der EU.

Aktualisierter Kooperationsplan

Im Rahmen des aktualisierten Kooperationsplans werden die Ukraine und die EU folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Die ukrainische Gesetzgebung auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU bewerten;
  • Die Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der Europäischen Kommission festlegen;
  • Tests zur grenzüberschreitenden Interoperabilität elektronischer Vertrauensdienste durchführen;
  • Bilateral kooperative Verfahren überprüfen.

Das Ministerium für digitale Informationen der Ukraine betonte, dass die Ukraine das erste Land außerhalb der EU ist, dessen elektronische Signaturen und Stempel bereits technische Validität in der Europäischen Union erhalten haben. Ukrainische Bürger können europäische Online-Dienste nutzen und Dokumente mit 'Diia.Pidpys-EU' unterzeichnen.

Anfang April 2023 wurde in 'Diia' die Möglichkeit eingeführt, europäische Dokumente über 'Diia.Pidpys-EU' zu unterzeichnen, das dem eIDAS-Regelwerk der Europäischen Union entspricht. In der 'Diia'-Anwendung sind zwei Signaturvarianten verfügbar - nach dem ukrainischen Standard (DSTU) und international (ECDSA).

Zur Erinnerung: Der Rat der Europäischen Union genehmigte Hilfe für die Ukraine in Höhe von 3,5 Milliarden Euro im Rahmen des Programms Ukraine Facility. Dies ist die dritte Zahlung an die Ukraine im Rahmen dieses Programms, für die die Ukraine 13 Anforderungen des Rates der EU erfüllt hat.


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