Diia und e-Konsul: Ukrainern wurde die Beantragung konsularischer Dienstleistungen im Ausland erleichtert.


Ukrainer, die sich im Ausland befinden, können nun konsularische Dienstleistungen schneller und bequemer erhalten. Dank der Verordnung der Regierung der Ukraine können öffentliche Dienstleistungen und konsularische Dienste über Diia oder das System e-Konsul bereitgestellt werden.
„Das Außenministerium entwickelt weiterhin einen modernen, mobilen, digitalen und serviceorientierten konsularischen Dienst, der angemessen und schnell auf gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen reagieren kann“, sagte Außenminister Andriy Sybiga.
Das bedeutet, dass Ukrainer, die einen Personalausweis benötigen, diesen ohne die Notwendigkeit, die Botschaft oder das Konsulat zweimal zu besuchen, erhalten können. Außerdem kann der Reisepass jetzt in einem Besuch ausgestellt und die Registrierung im staatlichen Register der Steuerzahler über Botschaften und Konsulate durchgeführt werden.
Außerdem ermöglicht der neue Dienst den Austausch des Führerscheins oder dessen Wiedererhalt, wenn er verloren gegangen oder gestohlen wurde. Auch die Dokumente für Neugeborene, wie die staatliche Geburtsregistrierung, Staatsangehörigkeit, Zuweisung von UNZR und die Registrierung im staatlichen Register der Steuerzahler, können ausgefüllt werden.
Es ist zu beachten, dass Anträge auf Dienstleistungen über das Portal oder die mobile Diia-App eingereicht werden können.
Außenminister Andriy Sybiga ist überzeugt, dass diese Neuerungen ukrainischen Bürgern im Ausland helfen werden, Kosten für lange Reisen zu vermeiden und Zeit sowie Geld zu sparen.
Das Außenministerium arbeitet weiterhin daran, den Zugang zu konsularischen Dienstleistungen für Ukrainer im Ausland zu erleichtern.
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